Mein Patenamt
Ein Wegweiser für Patinnen und Paten
Häufige Fragen

Können Paten nachbenannt werden?

Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten nachzubenennen. Kirchenrechtlich ist das nicht möglich.

Ein Nachtrag im Kirchenbuch erfolgt nicht, eine Beurkundung wird nicht später verändert. Ein wichtiger Grund: Paten sollen bei der Taufe dabei sein, sollen sie bezeugt haben.

Dennoch können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg begleiten, wenn die Eltern dies wünschen. Sprechen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin darüber, wie dies sichtbar gestaltet werden kann. Sie können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.


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