Bei der Auswahl der Patinnen und Paten spielt oft auch die Frage eine Rolle, ob Patinnen und Paten für das Kind eintreten könnten, wenn den Eltern etwas zustoßen sollte.
Mit dem Patenamt ist jedoch keine rechtliche Vormundschaftsverpflichtung verbunden. Falls dies gewünscht wird, ist eine gerichtliche Regelung erforderlich.